Ressort Ehrungen

 

R E G L E M E N T

über

E r n e n n u n g      von

E h r e n m i t g l i e d e r n

gültig ab 9. Februar 1974

 

Zu Ehrenmitgliedern der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft können Personen ernannt werden, die sich um die SKSG besonders verdient gemacht haben und eine der beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen:

1. Kantonalvorstands-Mitglieder, die während mindestens 3 Amtsdauern von je 3 Jahren, also mindestens 9 Jahre, im Kantonalvorstand tätig waren.

 

2. Personen, die sich um die Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft während vieler Jahre besonders verdient gemacht haben.
(Bezirkspräsidenten, Militärdirektoren, Kreiskdt. etc.).
Diese Ehrungen müssen in der Minderzahl bleiben und verdiente Ausnahmen sein.

Abgabe-Modalitäten Ehrenmitgliedschaft

1. Die so zu ehrenden Personen nach vorstehender Ziff. 2 erhalten als bleibendes Andenken die Wappenscheibe der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft mit entsprechender Widmung.

 

2. Die Kantonalvorstands-Mitglieder erhalten als Anerkennung:

 

für 9 Amtsjahre: die Wappenscheibe der SKSG mit Widmung
für 12 Amtsjahre: eine Schwyzer-Zinnkanne mit 6 Zinnbecher mit Widmung
ab 15 Amtsjahre: eine Schwyzer-Zinnkanne mit 6 Zinnbercher und dazupassendes Tablett mit ensprechender Widmung

Dieses Reglement wurde an der Präsidentenkonferenz vom 9. Februar 1974 genehmigt und tritt sofort in Kraft.

 

Für getreue Abschrift:
Lachen, 15. Dezember 1990

                                                                                                    Der Kantonal-Sektretär:
                                                                                                    Paul Diethelm